- Die Teilnahme an den Wanderungen ist nur für immunisierte (vollständig geimpfte oder genesene) Personen (2G-Regelung) möglich. Die Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen.
- am Treffpunkt und auch bei Pausen mind. 1,5 m Abstand einhalten
- Gewohnte Kontakt-Rituale sind zu unterlassen;
z.B. Händeschütteln, Umarmungen, Trinkflasche anderen anbieten etc.
- Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen;
neben der allgemeinen Notfallausrüstung gehören Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel für die nächste Zeit in den Rucksack. Masken besonders auch für Notfälle (Erste Hilfe) oder ÖPNV sind von den Teilnehmern mitzunehmen.
- bei schmalen Wegen hintereinander gehen mit 1,5 m Abstand;
beim Passieren von anderen Personen seitlich ausweichen oder ggf. Mund-Nasenbedeckung aufsetzen.
- stark frequentierte Gegenden meiden
- Das evtl. anschließende Kaffeetrinken ist nicht Bestandteil der Wanderung. Hierfür gelten die Vorschriften der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung.
Stand: 26.02.2022